Erwerbsbewilligung
Als Käufer eines Landwirtschaftsbetriebes von Dritten brauchen Sie für die definitive Eigentumsübertragung eine Erwerbsbewilligung. Sie wird verweigert, wenn der vereinbarte Preis mehr als 5 Prozent über dem Preis für vergleichbare Betriebe in der betreffenden Gegend im Mittel der letzten fünf Jahre liegt. Zudem muss der Käufer darlegen können, dass er den Betrieb selbst führt und bewirtschaftet sowie dazu geeignet ist. Mit einer landwirtschaftlichen Ausbildung ist diese Forderung erfüllt.