Verschiedene Möglichkeiten

Zur Hofübergabe ausserhalb der Familie stehen verschiedene Wege offen:

  • Verkauf
  • Verpachtung mit 30-jährigem Baurecht
  • Verpachtung (mit Amortisationsvertrag bei Investitionen)
  • Betriebsleiter / Angestellter mit Option auf Betriebsnachfolge

Bei der Verpachtung bleiben Sie Eigentümer der Liegenschaft. Diese Variante ist in der Regel finanziell wenig attraktiv (limitierter Pachtzins und Übernahme der Hauptreparaturen). Auf der andern Seite ist es für eine junge Familie ohne grosse Ersparnisse oft die einzige Möglichkeit, in die Landwirtschaft einzusteigen. Durch die neuen Möglichkeiten der Besteuerung bei der Betriebsaufgabe ist die Verpachtung jedoch eine prüfenswerte Option, wenn sich die Eigentümerfamilie nicht vom Hof trennen will.

Falls zur Erhaltung und Weiterentwicklung des Hofes grosse Investitionen anstehen, steht die Verpachtung in Kombination mit einem Baurecht im Vordergrund. So kann der Pächter die notwendigen Investitionen selber ausführen und für deren Finanzierung grundpfandgesichertes Fremdkapital beschaffen.

Der Verkauf des Hofes an eine junge Familie zur Selbstbewirtschaftung ist eine definitive Lösung, welche die Verhältnisse zwischen der abgebenden und übernehmenden Familie klar regelt. Der neue Eigentümer ist interessiert, den Betrieb weiterzuentwickeln, was die langfristige Erhaltung des Hofes am besten gewährleistet. Der Verkäufer kann ihn unterstützen, indem er dafür sorgt, dass der Nachfolger möglichst viel Pachtland behalten kann und damit der Gewerbestatus bestehen bleibt.

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